Für Bau- und Handwerksbetriebe, Großhändler und Dienstleister: Sie hinterlegen Ihre Kunden, Auftraggeber und Lieferanten, die Liste wird täglich mit den öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen abgeglichen, und bei einem Treffer bekommen Sie eine E-Mail mit Gericht, Aktenzeichen und Datum.
Das brauche ichDienst in Vorbereitung · Auf dieser Seite wird keine Zahlung angenommen
Elektrobetrieb mit 40 Auftraggebern, darunter drei Bauträger. Am Dienstag erscheint ein Bauträger in den Insolvenzbekanntmachungen. Die E-Mail kommt am selben Vormittag mit Gericht und Aktenzeichen; der Betrieb stoppt die nächste Lieferung und meldet seine offene Forderung rechtzeitig an.
Paket wählenWenn ein Auftraggeber oder Lieferant insolvent wird, entscheidet oft der Zeitpunkt, an dem man davon erfährt. Wer es erst merkt, wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, hat vielleicht schon Material geliefert oder Arbeit geleistet, die nicht mehr bezahlt wird. Für Bau- und Handwerksbetriebe mit wenigen großen Auftraggebern kann das existenzbedrohend sein.
Insolvenzbekanntmachungen sind öffentlich. Aber niemand hat die Zeit, jeden Tag nach allen Kunden und Lieferanten einzeln zu suchen. In vielen Betrieben wird deshalb erst geprüft, wenn eine Zahlung ausbleibt — und dann ist es oft zu spät für einen Lieferstopp oder eine rechtzeitige Forderungsanmeldung.
Der Dienst nimmt Ihnen diese Suche ab. Sie hinterlegen Ihre Watchlist: Kunden, Auftraggeber, Subunternehmer und Lieferanten, mit Name, Sitz und, wenn vorhanden, Handelsregisternummer. Die Liste lässt sich aus einer Tabelle oder Ihrer Buchhaltung übernehmen und jederzeit ergänzen.
Jeden Tag wird die Liste mit den neuen öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen abgeglichen. Gibt es einen Treffer, bekommen Sie noch am selben Tag eine E-Mail mit dem Namen der Firma, dem Insolvenzgericht, dem Aktenzeichen, dem Datum und der Art der Bekanntmachung — etwa vorläufige Verwaltung oder Eröffnung des Verfahrens.
Ähnliche Namen werden nicht blind gemeldet: Der Abgleich berücksichtigt Sitz und Registernummer, damit eine gleichnamige Firma in einer anderen Stadt keinen Fehlalarm auslöst. Unsichere Treffer werden als solche markiert, damit Sie selbst prüfen können.
Für jede Firma der Liste sehen Sie den Verlauf aller Bekanntmachungen an einem Ort, vom ersten Beschluss bis zur Aufhebung des Verfahrens. So wissen Sie, in welchem Stadium sich ein Verfahren befindet, und können mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Anwalt besprechen, was zu tun ist.
Neben der eigenen Liste lohnt sich oft ein Blick auf neue Geschäftspartner: Bevor Sie einem neuen Auftraggeber einen größeren Auftrag annehmen oder einem neuen Kunden auf Rechnung liefern, prüfen Sie mit einem Klick, ob es zu dieser Firma bereits Insolvenzbekanntmachungen gibt. Der Eintrag landet danach automatisch auf der Watchlist, und Sie werden informiert, falls sich später etwas ändert.
Einmal im Monat kommt eine kurze Übersicht: wie viele Firmen überwacht werden, welche Meldungen es gab und welche Verfahren sich weiterentwickelt haben. So sehen Sie auf einen Blick, ob in Ihrem Kundenstamm oder bei Ihren Lieferanten etwas in Bewegung ist, auch wenn im Alltag keine E-Mail aufgefallen ist.
Wer die Meldung bekommt, legen Sie selbst fest: Geschäftsführung, Buchhaltung, Vertrieb oder Einkauf. Mehrere Personen im Betrieb können dieselbe Liste pflegen, und jede Änderung wird mit Datum gespeichert.
Der Einstieg dauert wenige Minuten: Liste hochladen, Empfänger der Meldungen festlegen, fertig. Der Dienst läuft im Browser, ohne Installation.
Der Dienst ist für kleine und mittlere Betriebe gedacht, die von einzelnen Kunden oder Lieferanten abhängen: Bau- und Handwerksbetriebe, Großhandel, Dienstleister. Er ist in Vorbereitung: Wir prüfen zuerst, ob Betriebe ihn brauchen, und bauen ihn erst danach.
Der Dienst gleicht öffentliche Bekanntmachungen ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Was nach einer Meldung zu tun ist — Lieferstopp, Forderungsanmeldung, Sicherheiten — entscheiden Sie mit Ihrer Beratung.
Aus den öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen, die täglich mit Ihrer Liste abgeglichen werden.
Am selben Tag, an dem die Bekanntmachung erscheint, per E-Mail.
Der Abgleich berücksichtigt Sitz und Registernummer; unsichere Treffer werden markiert.
Nein. Der Dienst gleicht Bekanntmachungen ab; die nächsten Schritte entscheiden Sie mit Ihrer Beratung.
Noch nicht. Der Dienst ist in Vorbereitung, und wir prüfen, ob Betriebe ihn brauchen.